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AutorenbildFelicia Neumann

Bundesregierung sichert Förderung von Forschung und Entwicklung durch die Forschungszulage


Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf steuerliche Forschungsförderung (Forschungszulage). Das legt das Forschungszulagengesetz fest. Eine jährliche Fördersumme bis zu einer Höhe von einer Million Euro ist möglich. Das Antragsverfahren ist einfach, schnell und digital. Beschränkungen auf bestimmte Forschungs- oder Entwicklungsthemen gibt es nicht, ebenso keine Beschränkungen bei der Unternehmensgröße.

Auf der Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage www.bescheinigung-forschungszulage.de sind alle relevanten Informationen, Praxisbeispiele, Erklärvideos sowie der Zugang zum Antragsportal zu finden.



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